Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10701
BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22 (https://dejure.org/2023,10701)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2023 - XII ZB 285/22 (https://dejure.org/2023,10701)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2023 - XII ZB 285/22 (https://dejure.org/2023,10701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,10701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 1896 Abs. 4 BGB, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1816 Abs. 3 BGB, § 1897 Abs. 5 BGB, § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die persönliche Anhörung i.R.d. Einrichtung einer Betreuung und Bestellung eines Berufsbetreuers; Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die persönliche Anhörung i.R.d. Einrichtung einer Betreuung und Bestellung eines Berufsbetreuers; Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren - durch den vom Beschwerdegericht beauftragten Richter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen - und die Amtsermittlungspflicht des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - oder: das neue Sachverständigengutachten für das Beschwerdegericht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Betreuung und die persönliche Anhörung des Betroffenen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 782
  • MDR 2023, 800
  • FamRZ 2023, 1062
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Holt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren ein neues Sachverständigengutachten ein, kommt ein Absehen von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138).

    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138 Rn. 18 mwN und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 8 f. mwN).

  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Denn der Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn der Betroffene selbst diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 24).

    In Würdigung der in § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Kind des Betroffenen, das zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und das der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Kindes entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 16; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 34).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    In Würdigung der in § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Kind des Betroffenen, das zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und das der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Kindes entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 16; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 34).

    Als tatrichterliche Basis einer Entscheidung, durch die ein Kind des Betroffenen, obschon mit diesem persönlich verbunden und von diesem wiederholt als Betreuer benannt, als Betreuer übergangen wird, ist eine solche Verfahrensweise jedoch jedenfalls rechtsfehlerhaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 17).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Betreuungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 7 mwN zu § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB aF; vgl. auch Grüneberg/Götz BGB 82. Aufl. § 1816 Rn. 4).

    Denn der Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn der Betroffene selbst diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 24).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138 Rn. 18 mwN und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Verwertung der Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag bei Mitwirkung von

    In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur als dessen persönlicher Eindruck und nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 14 mwN und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Aufklärungsrüge wegen Nichtbekanntgabe des Sachverständigen im Zusammenhang mit

    Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - MDR 2023, 800 Rn. 14 und vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht